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Kinder- und Jugendschutz

KinderRechte im Blick - Immer & überall!

Wenn wir  heute gemeinsam die Kinderrechte sichern, sichern wir morgen die Menschenrechte.

Seit 1992 gilt in Deutschland das Abkommen der Kinderrechte der Vereinten Nationen für alle Kinder und Jugendlichen. Darin werden die Rechte und der besondere Schutz aller jungen Menschen genau beschrieben.

In Wülfrath sind wir alle aufgefordert, das Aufwachsen von jungen Menschen bestmöglich zu unterstützen. Diese Seite biete Informationen zu den Rechten junger Menschen, zu sicheren Orten für Kinder und Jugendliche und Unterstützungsmöglichkeiten bei Fragen rund um das Wohl und den Schutz junger Menschen.

Die 11 wichtigsten Kinderrechte

Fast alle Länder der Erde haben die Rechte von jungen Menschen, die in der UN- Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind, anerkannt.

Auch in Deutschland gelten diese Rechte für dich bis zum 18. Lebensjahr.

Deine Rechte werden in weiteren nationalen Gesetzen genauer beschrieben und ergänzt.

Video Kinderrechte

Informationen zum Kindeswohl

Alle jungen Menschen haben das Recht gesund und sicher aufzuwachsen. Die Verantwortung für die Pflege und Versorgung tragen meistens die Eltern. Die Familie wiederum steht unter dem besonderen Schutz des Staats. So ist es im Artikel 6 des Grundgesetztes festgelegt. Eltern haben also das Recht und die Pflicht für die Grundbedürfnisse ihrer Kinder zu sorgen. Eltern liegt das Wohl ihrer Kinder sehr am Herzen und sie möchten, dass es ihnen gut geht. Kinder vertrauen ihren Eltern.

Trotzdem kommt es vor, dass Kinder und Jugendliche auch innerhalb der Familie Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch erleben. Sie sind dann gefährdet und können in ihrer Entwicklung großen Schaden nehmen.

Vernachlässigen Eltern ihre Kinder oder verletzen die Rechte von Kindern grob, muss der Staat - vertreten durch das Jugendamt Wülfrath - eingreifen, um das Wohl junger Menschen zu schützen.              

Das Kindeswohl sichergestellt, wenn die Grundbedürfnisse des Kindes/ der jugendlichen Person erfüllt werden.

Zu den körperlichen Bedürfnissen junger Menschen gehören:

  • genug Nahrung und Flüssigkeit
  • ein regelmäßiger Schlaf-Wach-Rhythmus
  • Körperpflege
  • Gesundheitsfürsorge 
  • Körperkontakt 

Darüber hinaus haben junge Menschen natürlich auch emotionale Bedürfnisse.

  • Kinder brauchen die Fürsorge von verlässlichen Bezugspersonen. Besonders Säuglinge und Kleinkinder sind auf Menschen angewiesen, die ihre Signale verstehen und schnell darauf reagieren.
  • Kinder brauchen Schutz. Dazu gehört nicht nur der Schutz vor Gewalt, sondern auch Schutz vor Gefahren und Krankheiten (z.B. wetterangepasste Kleidung, angemessene Aufsicht, ärztliche Versorgung).
  • Kinder brauchen Förderung und Ermutigung, um selbstständig zu werden und Glauben an sich selbst zu entwickeln.
  • Sie benötigen Wertschätzung und emotionale Verbundenheit.
  • Sie möchten sich als wichtigen Teil einer Gemeinschaft erleben.

(Quelle:https://www.kinderschutz-in-nrw.de/rat-und-hilfe/was-gefaehrdet-das-wohl-von-kindern/beduerfnisse-von-kindern/  08.12.2022)

Werden ein oder mehrere dieser Grundbedürfnisse nicht erfüllt, spricht der Gesetzgeber von einer Kindeswohlgefährdung

Ein ungutes Gefühl oder eine erste Beobachtung ist meist ein Anzeichen, dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet sein könnte. Es kann auch sein, dass der junge Mensch dies selbst geäußert oder durch sein Verhalten gezeigt hat.  

Es gibt verschiedene Formen von Kindeswohlgefährdungen: Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Missbrauch. Diese können einzeln aber auch gemeinsam auftreten.

Wenn Sie sich Sorgen um das Wohl eines Kindes machen, Sie unsicher sind, ob ein Kind oder ein/e Jugendliche/r gefährdet ist oder Sie Ihre Einschätzung zu einer Situation überprüfen wollen, lassen Sie sich durch eine Kinderschutzfachkraft beraten. Dies ist auch anonym möglich.  

Sie machen sich Sorgen um das Wohl eines Kindes?

· Sie sind unsicher, ob ein Kind oder ein/e Jugendliche/r gefährdet ist.

· Sie wollen Ihre Einschätzung zu einer Situation überprüfen.

· Sie benötigen Informationen wann und wie Sie das Jugendamt hinzuziehen sollten.

· Sie haben Frage zum Ablaufverfahren rund um den Kinderschutz.  

Machen Sie mit der zuständigen Kinderschutzfachkraft einen Termin oder lassen sich zunächst anonym am Telefon beraten.

Ihre Ansprechperson
Gabriele Garthe
Raum:               2.2.01 /1 im Rathaus
Telefon:             02058-18278
Fax:                  02058-8981291
E-Mail: g.garthe@stadt.wuelfrath.de

Geht ein Hinweis über eine mögliche Gefährdung eines jungen Menschen beim Jugendamt ein, wird diesem Hinweis immer nachgegangen. Unabhängig davon, ob der Hinweis persönlich, telefonisch, per Brief oder Mail/Fax mit oder ohne Namen einer absendenden Person übermittelt wird.

In Zusammenarbeit mehrerer Fachkräfte wird eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen, d.h. mehr als zwei Fachkräfte versuchen sich anhand der Mitteilung einen ersten Überblick davon zu verschaffen, wie sehr das Wohl des Kindes gefährdet ist.  

Anschließend werden Handlungsschritte festgelegt, die geeignet sind, die mögliche Gefährdung für das Kind/den jungen Menschen zu beenden. Ein Handlungsschritt kann zum Beispiel ein Gespräch im Jugendamt oder ein Hausbesuch bei der Familie sei, um sich ein genaues Bild von der Situation zu machen. 

Die Mitarbeitenden bieten dann Hilfe an und besprechen mit und Kindern und Eltern, welche Unterstützung benötigt wird und geeignet ist. 

Wenn es erforderlich ist, wird mit den Eltern eine Vereinbarung erarbeitet, wie der junge Mensch geschützt werden kann.

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Freizeitorte

Orte zum Entdecken

Schulen und Kitas

In 5 Schritten zum eigenen Gütesiegel

Viele Menschen engagieren sich in Wülfrath für Kinder und Jugendliche und haben deren Kinderrechte im Blick. 

Ob in der Schule, im Verein oder in der Gruppenstunde des Jugendverbandes, all diese Orte müssen sichere Räume für junge Menschen sein. Eine Einrichtung erhält das Wülfrather Kinder- und Jugendschutz Gütesiegel, wenn sie sicherstellt, dass das Kindeswohls geschützt und die Kinderrechte geachtet werden. Dazu gehört auch die Schaffung von Beteiligungsmöglichkeiten und die Verhinderung  von Diskriminierung jeglicher Art.

Folgende Schritte führen zum Wülfrather Kinder- und Jugendschutz Gütesiegel:

Schon 3 Gütesiegel - Seien Sie dabei!

Unterstützung und Beratung

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Hier finden sich Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung:

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